Bundesgericht hebt Aargauer Entscheid auf: Kosovarin darf bleiben

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Bundesgericht hebt Aargauer Entscheid auf: Kosovarin darf in der Schweiz bleiben, obwohl sie kein Deutsch lernen will. aargauerzeitung aufenthaltsbewilligung

Obwohl eine Kosovarin seit Jahren keine Anstalten macht, Deutsch zu lernen, darf sie in der Schweiz bleiben.Blerina heiratete im Juni 2015 einen Kosovaren, der eine Niederlassungsbewilligung für die Schweiz hat. Die damals 24-jährige Kosovarin kam im Rahmen des Familiennachzugs im Dezember 2015 in den Aargau. Kurz darauf wurde sie vom kantonalen Migrationsamt zu einem persönlichen Gespräch eingeladen – dort wurde ihr mitgeteilt, dass es sehr wichtig sei, Deutsch zu lernen.

Doch auch diese Frist verstrich, ohne dass die Kosovarin das verlangte Dokument einreichte. Im Oktober 2019 entschied das Migrationsamt deshalb, die Aufenthaltsbewilligung von Blerina nicht zu verlängern. Das Amt wies die Frau aus der Schweiz weg und setzte eine Ausreisefrist von 60 Tagen an – beginnend mit der Rechtskraft dieses Entscheides. Die Kosovarin akzeptierte die Wegweisung jedoch nicht und reichte beim Migrationsamt dagegen Einsprache ein.

«Dass sie auch angesichts der akut drohenden Wegweisung keine Anstrengungen unternahm, sich die deutsche Sprache auch nur in den Grundzügen anzueignen, zeigt ein gewisses Desinteresse, sich in die hiesigen Verhältnisse einzufügen.» Für sie wäre es laut Bundesgericht auch zumutbar, in den Kosovo zurückzukehren und dort zu leben. Sie spreche Albanisch, lebe erst seit sechs Jahren in der Schweiz und hätte in ihrem Heimatland «intakte Wiedereingliederungschancen», heisst es im Urteil. Zudem komme ohnehin der Ehemann für die Familie auf, deshalb würde eine Wegweisung an ihrer wirtschaftlichen Situation nichts ändern.

 

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Entweder ist das kantonale Migrationsamt durch das Urteil dermassen frustriert, dass es die Sache ad acta legt, ODER es bleibt am Ball und spricht unter Hinweis auf die Folgen (Entzug der Aufenthaltsbewilligung) formell eine Verwarnung aus. Möge das Zweite zutreffen!

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