«Wir anerkennen den Wert des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, aber wir wollen unser Unverständnis äussern», so Daniel Jositsch, Präsident der Rechtskommission des Ständerates .Dieser Meinung ist eine Ständeratskommission. Sie beantragt, eine entsprechende Erklärung abzugeben. Die Schweiz sehe keinen Anlass, dem Urteil weitere Folge zu geben, heisst es im Text zudem.
«Überstrapaziert» Der Ständerat soll nach dem Willen der Mehrheit der RK-S seine Besorgnis über das Vorgehen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ausdrücken. «Wir anerkennen den Wert des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, aber wir wollen unser Unverständnis äussern», sagte Jositsch.
Anforderungen des Urteils erfüllt In der von ihr verabschiedeten Erklärung fordert die Mehrheit der RK-S vom EGMR, der staatlichen Souveränität und dem völkerrechtlichen Konsensprinzip «wieder erhöhte Bedeutung zu schenken». Die Richterinnen und Richter in Strassburg müssten die demokratischen Prozesse der Vertragsstaaten achten.
Der Bundesrat soll deshalb die zuständigen Gremien des Europarates darüber informieren, dass die Schweiz keinen Anlass sehe, dem Urteil weiter Folge zu geben. Denn mit ihren bisherigen und laufenden klimapolitischen Bestrebungen erfülle sie die menschenrechtlichen Anforderungen des Urteils.
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