Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der die Löschung und Änderung von Daten über sich beim Bundesamt für Polizei verlangte. Der Mann hatte ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung gestellt, es nach einem negativen Amtsbericht des Fedpol aber wieder zurückgezogen.
Das Fedpol legte dem SEM dar, dass der Mann polizeilich bekannt sei. Untersuchungen gegen ihn seien zwar eingestellt worden. Das Fedpol betrachtete die Anwesenheit des Mannes jedoch «als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie als Reputationsrisiko für die Schweiz», wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht.
Im Urteil heisst es weiter, der Mann habe vorgebracht, sämtliche Untersuchungen gegen ihn hätten sich bisher als ergebnislos herausgestellt. Durch die Verbreitung unwahrer Informationen würden seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Auch das SEM habe sich beeinflussen lassen. Deshalb müssten die falschen Inhalte in den Briefen und dem Amtsbericht korrigiert werden. Sie verletzten das Gebot der Richtigkeit, wie es das Datenschutzgesetz vorsehe.
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