Thomas Manhart, der ehemalige Leiter des Zürcher Justizvollzugs, sagt bei einem Treffen in einem Café: «Die Schweizer Institutionen neigen zur arroganten Haltung, alles richtig zu machen.» Doch dem sei nicht so. Manhart ist der Mann, der bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2019 als Amtschef hauptverantwortlich war für die Haftbedingungen von Brian Keller. Heute übt er Selbstkritik. Auch er habe einen Röhrenblick gehabt, sagt er.
Volkart sagt: «Einzelhaft dürfte nach meiner Ansicht allerhöchstens für fünf Tage verordnet werden, und nur unter ärztlicher Überwachung.» Seine Studie löste Ende der achtziger Jahre eine politische Kontroverse aus. 1991 nahm der Zürcher Kantonsrat gar um ein Haar eine Initiative des Primarlehrers Georges Pierre Weil-Goldstein an, der die Abschaffung der Einzelhaft forderte. Es fehlte eine Stimme. Die Debatte verstummte wieder.
Das Argument der Sicherheit – für die Justizvollzugsanstalten hat es in der Debatte über die Einzelhaft oberste Priorität. In der Pöschwies, der grössten geschlossenen Justizvollzugsanstalt der Schweiz, ist rund ein Drittel der Gefangenen wegen Verbrechen gegen Leib und Leben verurteilt. Knapp ein Sechstel der Männer sind Sexualstraftäter.
Auch bei Naegeli klingt es, als verstünde er die Massnahme als eine Art Intervention: Manchmal erreiche man die Gefangenen erst in der Einzelhaft richtig. «Dort ist die Begleitung durch das Personal enger, und es steht mehr psychologisches Personal zur Verfügung.» Die «Problemstellungen und Ressourcen» eines Gefangenen würden von einem interdisziplinären Team beurteilt.
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