Sparen Sie sich den Streit! Klare Darlehensabmachungen minimieren das Risiko von Streitereien. Foto: iStock
Wenn Sie Ihrer erwachsenen Tochter ein Darlehen geben, müssen Sie den entsprechenden Betrag jeweils in Ihrer Steuererklärung aufnehmen und als Vermögen ausweisen. Denn es ist ja keine Schenkung, sondern ein Darlehen. Somit bleibt das Geld in Ihrem Vermögen. Darüber hinaus rate ich Ihnen, eine kurze Vereinbarung aufzusetzen und die Vertragsbedingungen schriftlich zusammenzufassen und die Vereinbarung gegenseitig zu unterzeichnen. Das wirkt auf den ersten Blick etwas gar formal. In der Praxis zeigt sich aber oft, dass es auch unter Familienmitgliedern besser ist, wenn man finanzielle Dinge sauber regelt und dazu auch schriftlich festhält, welche Abmachungen genau getroffen wurden.
Wenn Sie mit einer einfachen Abmachung einen späteren Streit verhindern können, hat sich der Aufwand bereits gelohnt. Festhalten sollten Sie auch, welcher Betrag jeweils jährlich zu amortisieren ist und was genau mit dem Darlehen passiert, falls Ihre Tochter einmal nicht in der Lage ist, die vorgesehene Amortisation zu leisten.
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