Wegen rekordhoher Infektionszahlen droht im Kanton Aargau eine Überlastung des Gesundheitswesens, wie der Regierungsrat mitteilt. Die Kapazitäten der Intensivpflegestationen seien sehr stark ausgelastet, teilweise mussten Patientinnen und Patienten in ausserkantonale Spitäler verlegt werden.
Statt 30 Mikrogramm mRNA-Impfstoff enthält eine Dosis zehn Mikrogramm . Dies wird durch eine entsprechende Verdünnung erreicht. Der Impfstoff für die Kinder ist laut Swissmedic weniger hoch konzentriert und enthält auch andere Puffer-Salze. Er kann dadurch bis zu zehn Wochen im Kühlschrank aufbewahrt werden.
Trotzdem habe sich der Krisenstab des SZO entschieden, zwei zusätzliche Intensivbetten in Betrieb zu nehmen, um die Bettenkapazität der IPS zu erhöhen. Dafür seien die anderen Parteien verantwortlich. Sie hätten im Parlament gegen den Willen der SVP die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Sie hätten am 2. Dezember jenen Passus im Covid-Gesetz abgelehnt, der dem Bundesrat die Einführung von 2-G untersagt hätte.
Vielleicht müsse man mit dem Bundesrat wirkungsvollere Möglichkeiten diskutieren, sagte Platzer im Interview mit Keystone-SDA-Video. Sogar der Epidemiologe Marcel Salathé habe jüngst ausgeführt, dass 2-G zu einer falschen Sicherheit führe. Als Maske sollte FFP2 Pflicht sein, schreibt Parteipräsident Jürg Grossen auf Twitter. Die Zeit dränge. Es brauche den ganzen Massnahmen-Fächer: Luftqualität, Hygiene, Testen, Homeoffice und «natürlich impfen».Eine Homeoffice-Pflicht ist laut dem Schweizerischen Gewerbeverband «reine Symbolpolitik». Schliessungen erachtet er als «völlig inakzeptabel und schädlich für die Wirtschaft».
Die Auslastung der Intensivstationen in den Spitälern beträgt zurzeit 82 Prozent. 34,3 Prozent der verfügbaren Betten werden von Covid-19-Patienten besetzt. 66,30 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind bereits vollständig geimpft. 36,66 Prozent der Personen über 65 Jahre haben schon eine Auffrischimpfung erhalten.
Der Bundesrat setzt zur Bewältigung der Pandemie wieder Angehörige des Zivilschutzes ein. Diese sollen bis zum 31. März die Kantone namentlich bei der Kontaktverfolgung und der Impfkampagne unterstützen. Vorgesehen ist ein Kontingent von maximal 100'000 Diensttagen. Wie und wo der Zivilschutz genau eingesetzt wird, entscheiden die Kantone.
Bei den 20-29 Jährigen ist ein Todesfall zu verzeichenen, und die Person war geimpft!
Uf jetzt wirds tragisch bei den bis 10-19 Jährigen
Zum Glück, wir dürfen nocht mehr warten, das BAG liefert Fakten welche die Dringlichkeit aufzeigen! PS: es hat effektiv keine Linie!
Im Falle schwerer Impfschaeden haftet a) der Hersteller b) der Impfende (Arzt, Spital) c) letztinstanzlich der Bund. Man wird wohl einen sehr guten Anwalt brauchen.
Swissmedic wird das schon 'richten'.
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