Klarere Zuordnung von Verantwortlichkeiten, mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsicht , krisenfestere Abwicklungspläne: So will der Bundesrat einen zweiten Fall CS verhindern. Nicht infrage kommen für ihn generell höhere Eigenmittelanforderungen und ein Boni-Verbot.
Im Nachgang zum Aus der Credit Suisse hatte das Eidgenössische Finanzdepartement eine Gesamtevaluierung des Regelwerks in Aussicht gestellt. Am Mittwoch wurde der 339 Seiten umfassende Bericht publiziert. Der Bundesrat kommt darin zum Schluss, «dass sich viele der national und international bereits eingeführten Massnahmen zur Erhöhung der Finanzstabilität grundsätzlich bewährt haben». Die Analyse zeige aber auch Lücken im bestehenden Dispositiv und somit Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung und Stärkung der Bankenregulierung.
Kein Thema für den Bundesrat ist eine Boni-Limite oder ein Boni-Verbot. Ein solches Instrument wäre aus seiner Sicht «nicht zielführend». In Studien seien als Nebeneffekt höhere Fixgehälter beobachtet worden. Boni sollen laut dem Bundesrat aber an Kriterien des langfristigen wirtschaftlichen Erfolgs gebunden sein und auch Sperrfristen unterliegen können.
Ziel ist es, in der ersten Hälfte 2025 gleichzeitig zwei Pakete für die Umsetzung zu präsentieren. Eines mit Änderungen auf Verordnungsstufe, die vom Bundesrat verabschiedet werden können, und eines mit den Eckwerten für die Änderungen auf Gesetzesstufe, welche dem Parlament unterbreitet werden.
Bundesrat Bankenregulierung Finanzmarktaufsicht CS
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