Das Bundesgericht hat ein bemerkenswertes Leiturteil gefällt, von dem tausende Personen in der Schweiz betroffen sein dürften: Die Lausanner Richter haben bestätigt, dass vor 1978 geborene, uneheliche Kinder von der Erbschaft des Vaters ausgeschlossen sind.
Erst per Anfang 1978 wurde diese Vaterschaft zweiter Klasse abgeschafft. Doch wer vor 1978 geboren wurde, für den oder die gilt nach wie vor das alte Gesetz, wie das Bundesgericht jetzt bestätigt hat. Es gibt also keinen Erbanspruch. Einmal mehr hat ihm die Schweiz vorgeführt, dass er ein Mensch zweiter Klasse ist. Autor: Philip Stolkin Anwalt des klagenden Mannes Laut dem Anwalt Philip Stolkin ist der betroffene, heute 66-jährige Mann durch den Bundesgerichts-Entscheid sehr verletzt: «Einmal mehr hat ihm die Schweiz vorgeführt, dass er ein Mensch zweiter Klasse ist.»
Das räumt das Bundesgericht in seinem Urteil zwar ein, sagt aber, der Mann hätte es trotzdem versuchen müssen. Vielleicht hätten die Gerichte wichtige Gründe gefunden, um vom Gesetz abzuweichen.
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