Bundesgericht verurteilt Alain Soral wegen homophober Äusserungen

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Wie schon die Vorinstanz hat das Bundesgericht Alain Soral wegen homophober Äusserungen verurteilt.

Die Verurteilung Sorals, der mit bürgerlichem Namen Alain Bonnet heisst, basiert auf dem Artikel 261 des Strafgesetzbuches. Seit dem 1. Juli 2020 regelt die Bestimmung auch die Strafbarkeit einer Diskriminierung oder eines Aufrufs zu Hass basierend auf der sexuellen Orientierung einer Person oder einer Personengruppe.

So begründet das Bundesgericht seinen Entscheid: Mit seiner Wortwahl hat Soral gemäss Bundesgericht auf die sexuelle Orientierung der Frau abgezielt und nicht allgemein auf ihre Genderidentität. Die Begriffe queer und lesbisch habe er nicht wertneutral verwendet. Mit dem herabsetzenden Ausdruck «verdreht» und der Bezeichnung «fette Lesbe» habe er die Internet-Nutzer dazu eingeladen, die Journalistin insbesondere wegen ihrer sexuellen Orientierung zu verachten.

 

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