Auch der zweite „Lockdown für Ungeimpfte“ hat vor dem Höchstgericht standgehalten. Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde einer Oberösterreicherin als inhaltlich nicht begründet abgewiesen. Argumentiert wird, dass die verhängten Maßnahmen angesichts der Infektionslage zulässig waren.
Der Gesundheitsminister ging daher nachvollziehbar davon aus, dass die Aufrechterhaltung der für Personen ohne 2G-Nachweis geltenden Ausgangsregelung auch noch im Zeitraum vom 21. Jänner bis 30. Jänner 2022 unerlässlich war.
Diese Richter gehören selbst auf die Anklagebank.
Ok dann Zeig ich mich jetzt im nachhinein an😂😂😂 Häfen?
Was wieder zeigt wie dringend es eines Gesetzes bedarf, welches eine richtige Gewaltentrennung, wie es die Verfassung vorsieht, herstellt. Und nicht die Legislative ermächtigt, Einfluss auf die Bestellung der Judikatur zu nehmen.
Widerwärtig....
Ja auch dem VfGH kann man kaufen wir werden demnächst mit Nordkorea gleichziehen
Oh Justizfunktionäre die von Parteien entsandt werden halten ihren Herrn die Stange, wer hätte sowas nur ahnen können..
Unvorstellbar? Das war rechtens? I glaubs nimmer.
„Die Gerichte oder besser gesagt die Richter und Richterinnen sind nicht mehr dass was Sie einmal waren“ …Dass man gesunde Menschen einsperren lassen kann und dass ist Rechtes kann man nicht glauben …Dass man Menschen Arbeiten ihre Lebens Grundlage entzieht noch unglaubliche!
Es geht da nur um Kohle
Da wurde anscheinend mächtig 'Grünfärberei' bezrieben ?
Der Befangene VfGH?! Die werden vielleicht schön die Taschen aufgehalten haben, Meinungsgeld?! Wer Hoffnung hatte, wurde nun wieder Verarscht. 🤣
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: kleinezeitung - 🏆 6. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: kleinezeitung - 🏆 6. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: kleinezeitung - 🏆 6. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: nachrichten_at - 🏆 16. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: nachrichten_at - 🏆 16. / 51 Weiterlesen »