Zinsen: VKI brachte Verbandsklage ein

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Ende der Vorwoche eine Verbandsklage gegen die UniCredit Bank Austria AG eingebracht. Das berichtete das Ö1-Mittagsjournal am Mittwoch. Konkret geht es um eine Klausel, die Zinsen für Guthaben auf Girokonten regelt. Die von Konsumentenschutzminister Johannes Rauch angekündigte Verbandsklage gegen den Bankensektor wird in der Branche sehr zurückhaltend kommentiert.

„Grundsätzlich handelt es sich um eine Klausel in einem Kontopreisblatt. Konkret hat diese Klausel geregelt, dass die Habenzinsen 0,0 Prozent per anno betragen. Das war ein Fixzinssatz, der sich nicht verändert hat“, so VKI-Rechtsexperte Joachim Kogelmann gegenüber Ö1. Im Juni hatte der VKI die heimische Marktführerin wegen dieser Klausel bereits abgemahnt.

Sollte die Entscheidung zugunsten des VKI ausfallen, dürfte die Bank die Klausel nicht mehr anwenden bzw. sich nicht mehr diese berufen, so Kogelmann weiter. Sozialminister Rauch rechnet mit einer Entscheidung in erster Instanz noch heuer. In der nunmehrigen Klage geht es um Girokonten. Im September will Rauch auch die Situation bei den Sparzinsen prüfen lassen und eventuell rechtliche Schritte setzen, wie er am Dienstag ankündigte.

Während es für Guthaben auf Girokonten so gut wie keine Zinsen gibt, können bei Kontoüberziehungen Zinsen von über 13 Prozent anfallen. Rudorfer verwies darauf, dass ein Girokonto ein Zahlungsverkehrsinstrument sei; für Veranlagungen gebe es eine Fülle anderer Möglichkeiten.

„Diese Frage ist eindeutig mit Nein zu beantworten“, sagte Pichler zu Ö1. Die jüngsten Zinsüberschüsse würden sich im langjährigen Durchschnitt bewegen. Der Bankenexperte hält zudem wenig vom Vergleich Haben- und Sollzinsen auf dem Girokonto. Das seien Äpfel und Birnen. Aus Sicht der Banken seien Kontoüberziehungen das riskanteste Kreditprodukt mit der höchsten Ausfallquote und deshalb teuer verzinst, so Pichler.

 

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