Das Wiener Landesgericht hat über die Eltern eines am vergangenen Dienstag gestorbenen drei Monate alten Säuglings die U-Haft verhängt. Als Haftgründe wurden Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Sonntagnachmittag der APA mit. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen die Eltern des vermutlich an den Folgen eines Schütteltraumas gestorbenen kleinen Buben wegen Mordverdachts.
U-Haft bis 26. Februar Wie Salzborn darlegte, machten sowohl der 29 Jahre alte Mann als auch die um drei Jahre jüngere Frau vor dem Journalrichter keine Angaben zum wider sie erhobenen Vorwurf, ihrem Sohn tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Der U-Haft-Beschluss, gegen den die Rechtsvertreterin der Mutter keine Beschwerde einlegte - der Vater war anwaltlich nicht vertreten -, ist vorerst bis zum 26. Februar rechtswirksam.
Die Eltern waren am vergangenen Donnerstag festgenommen und am Freitag in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert worden. Über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der U-Haft wurde am Sonntag entschieden. Die Mutter des Babys hatte am 3. Februar um 23.00 Uhr mit dem Säugling ein Krankenhaus aufgesucht, wo unverzüglich mit der Behandlung des mutmaßlich misshandelten Säuglings begonnen wurde.
Mutter verweigert Aussage Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, da sich bei dem Baby die typischerweise auf ein so genanntes Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen zeigten. Die Staatsanwaltschaft ordnete im Zuge der angelaufenen Ermittlungen die Obduktion der Leiche zur genauen Klärung der Todesursache an.
Offen und auf strafrechtlicher Sicht die entscheidende Frage ist, wer und unter welchen Umständen dem Kleinkind die letztlich tödlichen Verletzungen zugefügt hat. Die Mutter hat dazu bisher von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, der Vater soll vor der Polizei angegeben haben, er könne sich die Verletzungen seines Sohnes nicht erklären.
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