Einem Mann wird schwere Nötigung angelastet. Zwei Frauen müssen sich wegen Vernachlässigens von wehrlosen Personen verantworten. Unter anderem soll nichts gegen einen Ausbruch der Krätze unternommen worden sein. Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.
Der Verteidiger der Erstangeklagten betonte im Eröffnungsvortrag:"Von einer Reihe von Vorwürfen ist nur mehr ein Bruchteil übrig geblieben, und auch bei diesem Bruchteil wird sich zeigen, dass diese Vorwürfe unhaltbar sind." Ebenso wie der Rechtsanwalt der zweiten weiblichen Beschuldigten wies er darauf hin, dass bei den in der Anklage genannten Personen kein Verdacht auf Krätze bestanden habe.
Die Zweitangeklagte hielt fest, dass eine Bewohnerin im April 2021 wegen Hautausschlägen beim Arzt gewesen sei. Damals habe kein Verdacht auf Krätze bestanden. Im Juni sei sie von der Amtsärztin informiert worden, dass eine Mitarbeiterin Scabies habe. Die 56-Jährige beschrieb die Erstangeklagte als"extrem engagiert".
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