Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Frauen vor, 2021 monatelang zumindest drei Personen vernachlässigt zu haben, indem nichts gegen einen Krätzmilben-Befall unternommen worden sein soll. Die 49-jährige Erstangeklagte muss sich auch wegen fahrlässiger Körperverletzung und Datenfälschung verantworten. Außerdem sollen Einträge in die elektronische Pflegedokumentation im fremden Namen verfasst worden sein, ohne dass ein Arzt anwesend war.
Die Erstangeklagte berichtete von Personalnot in dem Pflegeheim durch Langzeitkrankenstände, kurzfristige Ausfälle und Pflegefreistellungen:"Das Corona-Virus hat uns vollkommen ins Strudeln gebracht". Ein Scabies-Verdacht sei erst aufgetreten, als sie nicht mehr in dem Heim beschäftigt war, sagte die Erstangeklagte. Zu weiteren Vorwürfen betonte die Frau, sie habe nie die Anweisung gegeben, jemandem kein Abendessen zu verabreichen.
Die Zweitangeklagte hielt fest, dass eine Bewohnerin im April 2021 wegen Hautausschlägen beim Arzt gewesen sei. Damals habe kein Verdacht auf Krätze bestanden. Im Juni sei sie von der Amtsärztin informiert worden, dass eine Mitarbeiterin Scabies habe. Die 56-Jährige beschrieb die Erstangeklagte als"extrem engagiert".
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