Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Bundeskanzleramt hat Strafe n gegen ÖVP, SPÖ sowie Grüne verhängt. Die ÖVP muss wegen nicht oder zu spät gemeldeter Parteispenden Geldbußen in Höhe von insgesamt 35.400 Euro zahlen. Die SPÖ erhält für unzulässige Parteispenden und zu spät gemeldete Zuwendungen Strafe n von 53.100 Euro aufgebrummt.
Die ÖVP hat laut dem Spruch des UPTS gegen das Parteiengesetz verstoßen, weil sie Einnahmen und Ausgaben der Tiroler"Jungbauernschaft/Landjugend" nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesen hat. Für den Parteien-Senat bestehen wie für den Rechnungshof keine Zweifel, dass die Landjugend ein Zweigvereine des Tiroler Bauernbunds und damit der ÖVP ist. Damit müssen Einnahmen und Ausgaben gemäß Parteiengesetz dem Rechnungshof gemeldet werden.
Keine Strafe gibt es für die vom Rechnungshof als unzulässige Spende eingestufte Überlassung einer Remise in Amstetten durch die ÖBB Infrastruktur für eine Wahlkampf-Veranstaltung der ÖVP im Jahr 2020 und im Zusammenhang mit Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten der Perchtoldsdorfer Immobilien GmbH an die Partei.
Parteifinanzen Politik Spö Strafe Upts
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