Parteifinanzen: Strafen für ÖVP, SPÖ und Grüne

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SPÖ erhält Strafe wegen Spende via Grazer Klub-Magazin, ÖVP weil sie Ein- und Ausgaben der Tiroler Landjugend nicht meldete - Grüne für zinsloses Darlehen

SPÖ erhält Strafe wegen Spende via Grazer Klub-Magazin, ÖVP weil sie Ein- und Ausgaben der Tiroler Landjugend nicht meldete - Grüne für zinsloses Darlehenmuss wegen nicht oder zu spät gemeldeter Parteispenden Geldbußen in Höhe von insgesamt 35.400 Euro zahlen. Die SPÖ erhält für unzulässige Parteispenden und zu spät gemeldete Zuwendungen Strafen von 53.100 Euro aufgebrummt.

Die höchste Strafe in Höhe von 37.500 Euro ergeht an die SPÖ wegen einer unzulässigen Parteispende an die Grazer SPÖ vom Grazer Gemeinderatsklub über das von diesem finanzierte Magazin"4U" im Jahr 2021. Wie der Rechnungshof analysiert hatte, hatten sich die Inhalte der Zeitung vor Grazer Gemeinderatswahl am 26. September 2021 auffällig zu Inhalten, die der Partei und nicht dem Klub zuzurechnen waren, verschoben. Weitere Strafen in Höhe von 7.

Weitere kleinere Strafen für die ÖVP betreffen nicht oder zu spät gemeldeten Spenden - darunter in Form von Inseratenschaltungen im Gegenwert von rund 5.000 Euro durch ein lokales Personenkomitee. Strafen zahlen müssen auch die ÖVP Steiermark und der ÖAAB für insgesamt drei verspätet dem Rechnungshof gemeldete Spenden in Höhe zwischen 3.000 bzw. 3.200 Euro.

ÖVP-Generalsekretärs Christian Stocker erklärte dazu schriftlich, dass man bei den vom UPTS beanstandeten Sachverhalten die"abweichende Rechtsauffassung" zur Kenntnis nehme. Man werde aber die Rechtsfrage zur weiteren Klärung dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen. Erfreut sei man, dass der UPTS der ÖVP in mehreren Punkten Recht gegeben habe.

Auch die Grünen bekommen erstmals eine Strafe für eine unzulässige Parteispende. Konkret geht es um Mittel des Grünen Parlamentsklubs, die nach dem Rauswurf aus dem Nationalrat im Jahr 2017 von der Grünen Bundespartei genutzt wurden. Zwar wurden die Gelder 2020 wieder zurückgezahlt - allerdings ohne Zinsen. Den Zinsvorteil wertet der UPTS als unzulässige Spende des Klubs an die Partei in Höhe von 2.

 

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