Parteifinanzen: SPÖ zu hoher Geldbuße verurteilt

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Die SPÖ soll 102.000 Euro wegen Kaiser-Personenkomitee und weitere 45.000 Euro wegen Seegrundstück zahlen.

Die SPÖ kündigte noch am Mittwoch eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht an."Diese Entscheidung können wir nicht nachvollziehen. Unserer Rechtsauffassung nach haben wir keinen Fehler gemacht, da wir die Spende gemeldet haben", hieß es aus der Parteizentrale zur APA.

Bereits beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist die Causa Attersee. Hier hatte das Land Oberösterreich über Jahrzehnte ein Seegrundstück günstig an die Sozialistische Jugend verpachtetet. Der Senat hatte dafür bereits im Juni 45.000 Euro Geldbuße für das Jahr 2017 verhängt, gegen die die SPÖ berufen hat. Nun setzte es für das Jahr 2018 eine neuerliche Geldbuße in der gleichen Höhe.

Die SPÖ argumentiert, dass das Seegrundstück aus von den Nazis arisiertem und später zurückerstatteten Vermögen stammt und die Eigentümer beim Verkauf an das Land Oberösterreich einen auf 99 Jahre laufenden, günstigen Pachtvertrag mit der SJ verfügt hätten. Der Senat bekräftigt dagegen, dass die Vermietung zu einem"marktunüblichen Pachtzins" eine Sachspende des Landes darstelle.

Eine weitere Geldbuße von 2.000 Euro sprach der Senat schließlich wegen unvollständiger Angaben im Rechenschaftsbericht aus. Die Salzburger SPÖ hatte 2018 nämlich 300.000 Euro Kredit aufgenommen, dies im Rechenschaftsbericht aber nicht als Einnahme gemeldet.

 

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