Vonseiten des Unternehmens hieß es dazu in einer Stellungnahme: „Sollte es in einer Abteilung zu einer Fehlleistung einer Führungskraft gekommen sein, bedauert das die Unternehmensleitung“. Man pflege einen „ehrlichen, achtsamen und respektvollen Umgang mit den Mitarbeitern“.Zangerl ortet hingegen, dass Mitarbeiter, die blieben dürfen, massiv unter Druck gesetzt werden.
Wer nicht zustimmt, dem werde suggeriert, er wäre nicht für das Unternehmen da. Zangerl warnt davor, solche Arbeitszeitverkürzungen anzunehmen. Zwar handle es sich arbeitsrechtlich gesehen um eine einvernehmliche Abänderung des bestehenden Arbeitsvertrages: Es gäbe aber keinerlei Schutz, dass das Arbeitsverhältnis dann nicht doch gekündigt wird. „Allerdings stehen einem in diesem Fall nur mehr die gekürzten Leistungen zu“, so die AK.
So würden sich etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld verringern. Eine Abfertigung Alt berechne sich ebenso nach dem letzten und damit verringerten Entgelt. Wir würden hier gerne eine Newsletter Anmeldung zeigen. Leider haben Sie uns hierfür keine Zustimmung gegeben. Wenn Sie diesen anzeigen wollen, stimmen sie bitte Piano Software Inc. zu.
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