Demnach könnte die Bewilligung der Gasbohrungen auf einem nicht verfassungskonformen Gesetz beruhen, sagen Umweltdachverband, Naturschutzbund und Greenpeace, die die Genehmigung für die Probebohrungen seit über einem Jahr bekämpfen.. Dieser hat - im Gegensatz zum Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - festgelegt, dass Beschwerden generell keine aufschiebende Wirkung zukommt und nur auf Antrag zuerkannt werde könnte.
Darüber hinaus habe der Verfassungsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung mehrfach Regelungen aufgehoben, die einen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung vorsahen.Für das Landesverwaltungsgericht ist somit auch klar:"Da das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 43a Abs.
Vielmehr könnte trotz anhängiger Beschwerde mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden, was "schlimmstenfalls bereits irreversible Schädigungen an Natur und Landschaft" nach sich ziehen könne.
Mair:"Dieser Missstand im OÖ Naturschutzgesetz ist unverzüglich zu beheben, damit derartige Eingriffe nicht mehr erfolgen können und ein effektiver Rechtsschutz im Sinne der Aarhus-Konvention gewährleistet wird."
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