MAN: Kündigungen laut Gutachten nicht rechtens

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Ein Gutachten im Auftrag der Gewerkschaft sieht ausgesprochene Kündigungen als rechtsunwirksam.

Ein Gutachten im Auftrag der Gewerkschaft sieht gute Chancen, dass die Kündigungen im Fall der Schließung des MAN-Werks in Steyr rechtlich nicht halten werden. Die Expertise des Grazer Uni-Professors Gert-Peter Reissner geht davon aus, dass die Belegschaft quasi einen Deal mit dem Konzern abgeschlossen und ihren Teil - Zugeständnisse bei Arbeitszeiten oder Verzicht auf Zusatzleistungen - erbracht habe. Zu ähnlichen Schlüssen kommt auch die Kanzlei Jarolim und Partner.

Die Standortsicherungsvereinbarung 2019 beinhaltet nach Reissners Ansicht zudem einen"Deal" zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite mit dem Ziel, den Standort zu erhalten: Die Belegschaft schnallte den Gürtel enger, im Gegenzug verzichtete das Unternehmen auf betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2030 und sagte Investitionen in den Standort zu.

Uni-Professor Wolfgang Mazal, der im Auftrag von MAN ein Gutachten erstellt hat, vertritt hingegen die Auffassung, dass die österreichische MAN-Vereinbarung an eine deutsche Rahmenvereinbarung gebunden sei, die mittlerweile aufgehoben sei.

 

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Dann wären Beschäftigte schon blöd einem schlechten Deal mit Wolf ein zu gehen,.. MAN müsste den Beschaftigten bis 2030 also noch 9 Jahre vollen Lohn weiterzahlen und das Werk am Leben erhalten,.. Piefkes das ist Pech,..

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