hat am 6. Jänner einen gesunden Buben zur Welt gebracht und wird sich nun sechs bis acht Wochen Sohn und Familie widmen, wie das JustizministeriumIn der Zeit ihrer Abwesenheit vertritt VizekanzlerFür Ministerinnen gibt es keinen Mutterschutz.
Weil die Obersten Organe der Republik keine Arbeitnehmer sind, gelten für sie auch keine Vorschriften wie das strikte Arbeitsverbot acht Wochen vor Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung. Stattdessen liegt es in der Verantwortung schwangerer Ministerinnen, selbst zu entscheiden, wann sie sich eine Auszeit nehmen - und wie sie ihre Vertretung organisieren.
Alma_Zadic ...armes Kind...
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