Der Familien nachzug, der vor allem an Österreichs Schulen für Herausforderungen sorgt, bleibt stark. Das zeigt eine Anfragebeantwortung des Innenministeriums an den freiheitlichen Abgeordneten Hannes Amesbauer, die der APA vorliegt. Gestellt wurden unter dem Titel Familien nachzug im ersten Monat des Jahres 845 Asyl anträge, was deutlich mehr als in den Jahren davor ist. Im Jänner 2023 waren es 421, im ersten Monat 2022 nur 310.
Was das Alter der Antragssteller angeht, waren im Vorjahr von den gesamt 9.180 Personen 3.482 Kinder zwischen 0 und sechs Jahren. In der schulpflichtigen Gruppe der Sieben- 13-Jährigen befanden sich 2.282 Antragssteller. Über 18 waren es etwa 2.800. Regeln für Familienangehörige Laut Asylgesetz ist Familienangehöriger, wer Elternteil eines minderjährigen Kindes, Ehegatte oder zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjähriges lediges Kind eines Fremden ist, dem der Status des subsidiär Schutzberechtigten oder des Asylberechtigten zuerkannt wurde, sofern die Ehe bereits vor der Einreise des subsidiär Schutzberechtigten oder des Asylberechtigten bestanden hat.
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