Seit 19. Mai sind die meisten Beherbergungsbetriebe, Restaurants & Co. in Österreich wieder geöffnet. Wer aber etwa im Lokal sein Schnitzel genießen will, muss sich an die 3-G-Regel halten. Doch nicht jeder nimmt es mit den Vorgaben so genau. Gefälschte Testergebnisse oder Impfpässe gelten als Urkundenfälschung - und sind kein Kavaliersdelikt.
Hegt der Wirt an einem Nachweis Zweifel, so ist er laut Gesundheitsministerium übrigens dazu berechtigt, einen Ausweis zu verlangen, damit ausgeschlossen werden kann, dass jemand das Testergebnis eines anderen vorlegt.und etwa mit fehlenden Nachweisen beim Speisen oder Trinken in einem Lokal aufgegriffen, kann der Wirt angezeigt werden - dann drohen laut ORF Strafen in Höhe von bis zu 3600 Euro.
Und Fake news von den Medien & insbesondere der Kronen Zeitung zu Propaganda Zwecken zugunsten der verlogenen & korrupten türkis/schwarzen Brut der volkspartei & deren Führer sebastiankurz sind dann Kavaliersdelikte? KurzMussWeg
In Haft müssen unverzüglich alle politischen Verfassungsbrecher.
HÄFEN! 😂😂
Fällt unter Notwehr, sobald der Staat einen täglich nötigt und erpresst. Hilfe ist keine in Sicht, also. Wo sich der Rechtsstaat vertschüsst, herrscht nach und nach Anomie. Das sollten sich angehende Diktatoren hinter die Ohren schreiben. Platz genug hat er ja dort, der Basti.
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