Bei einem EU-Ministertreffen in Brüssel wurde das neue Gesetz am Freitag final angenommen. Ziel ist unter anderem, dass Unternehmen künftig zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren.-Lieferkettengesetz wurde am Freitag in Brüssel vom Rat der EU-Staaten final abgesegnet.
Die EU-Staaten konnten sich erst nach mehreren Anläufen im März auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen - trotz des Widerstands einiger Länder, darunter Österreich. Auch im EU-Parlament hatte das Gesetz keine überragende Mehrheit erreicht: 374 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 235 dagegen . Allerdings wurde der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt.
Weiters sind ein risikobasierter Ansatz und Übergangspläne vorgesehen. Als Strafen können zum Beispiel die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele vereinbar sind.
Die deutsche sowie die österreichische Wirtschaft hatten sich gegen die Regelung ausgesprochen. Sie kritisierten unter anderem kaum erfüllbare Dokumentationspflichten. Die deutsche Regierung hatte sich auf Druck der stimmte dem Vorschlag nicht zu. Nachdem Italien seinen Widerstand aufgegeben hatte, kam die notwendige Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten zustande.
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