Der mexikanische Drogenbaron Joaquín"El Chapo" Guzmán hat Berufung gegen seine lebenslange Haftstrafe eingelegt. Wie aus einem am Montag veröffentlichten Dokument hervorgeht, reichte Guzmáns Anwalt Marc Fernich den Berufungsantrag am Donnerstag ein - wenige Stunden nach dem Urteilsspruch gegen seinen Mandanten vor einem Gericht im New Yorker Stadtteil Brooklyn.
In den USA führt ein Berufungsantrag nicht zu einer Neuaufnahme des Verfahrens. Der zuständige Richter muss lediglich prüfen, ob die erstinstanzliche Entscheidung im Einklang mit dem geltenden Gesetz zustande kam. Die Entscheidung über die Berufung wird erst in einigen Monaten erwartet.Guzmán hatte seine Haftstrafe am Freitag in einem Hochsicherheitsgefängnis im US-Bundesstaat Colorado angetreten.
Im November begann in New York"El Chapos" Prozess. Im Februar wurde er in sämtlichen Anklagepunkten schuldig gesprochen, darunter wegen Drogenschmuggels in großem Stil, Waffenhandels und Geldwäsche. Als Strafmaß setzte das New Yorker Gericht am Mittwoch eine lebenslange Haft plus symbolische weitere 30 Jahre fest.
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