In der Magistratsabteilung 35, der Wiener Fremdenbehörde, treffen ein nur noch schwierig durchschaubares Fremdenrecht und eine chaotische bis sogar böswillige Verwaltung unheilvoll zusammen. Einen solchen Fall hat auch die 'Wiener Zeitung' vor eineinhalb Jahren berichtet. Es ging um eine Estin, die wegen zwei Verkehrsstrafen auf einmal staatenlos wurde. Der Europäische Gerichtshof entschied nun: zu Unrecht.
\nDer Verwaltungsgerichtshof schickte den Fall nach Luxemburg zur Vorabentscheidung. Er wollte unter anderem vom EuGH geklärt haben, ob hier Unionsrecht überhaupt greift, da die Frau staatenlos war. Das bejahte der Europäische Gerichtshof in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung sehr klar.
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