NÖN.at verwendet Cookies, um dir regionalisierte Inhalte und das beste Online-Erlebnis zu ermöglichen. Daher empfehlen wir dir die Speicherung von Cookies in deinem Browser zuzulassen. Solltest du nicht wissen, wie das funktioniert, werden dir folgende Links helfen:ie auch immer Material, Gestalt und Bedeutung des Zaunes sich im Laufe der Zeit gewandelt haben, er war und ist ein Mittel der Begrenzung: zwischen privat und öffentlich, zwischen „Mein“ und „Dein“.
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch nennt im Nachbarschaftsrecht nur eine Regel: Jede Grundeigentümerin/jeder Grundeigentümer muss auf der rechten Seite des Grundstücks – von der Straße vor dem Haupteingang aus gesehen – eine Abgrenzung errichten. . Sollte die Sachlage nicht eindeutig sein, weil zum Beispiel Eingänge/Zufahrten auf verschiedenen Seiten liegen, müssen die Nachbarn eine einvernehmliche Entscheidung treffen. Das ABGB trifft dazu keine Aussage.
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