Deutsches Cannabis-Gesetz wird nachgebessert

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Eineinhalb Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis für Erwachsene in Deutschland kommen zugesagte Änderungen und Ergänzungen in Sicht. Dazu gehören ein Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum, Regeln für Fahranfänger und neue Bestimmungen für die ab Juli möglichen Cannabis-Anbauvereine.

Eineinhalb Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis für Erwachsene in Deutschland kommen zugesagte Änderungen und Ergänzungen in Sicht. Dazu gehören ein Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum, Regeln für Fahranfänger und neue Bestimmungen für die ab Juli möglichen Cannabis-Anbauvereine. Verhindert werden soll damit unter anderem, dass große Plantagen entstehen.

Sie sehen einen Grenzwert für Autofahrer auch bei Cannabis vor - ähnlich der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. Wer bei Überschreiten der Grenze von 3,5 Nanogramm künftig noch Auto fährt, riskiert laut dem Entwurf ein Bußgeld von mindestens 500 Euro sowie einen Monat Fahrverbot. Dieser Grenzwert soll aber nicht für Menschen gelten, die Cannabis wegen einer Krankheit verschrieben bekommen und konsumieren.

Außerdem soll ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt werden. Wer am Joint zieht und dazu Bier trinkt, sollte das Auto lieber stehen lassen. Wird die 3,5-Nanogramm-Grenze erreicht und zusätzlich Alkohol nachgewiesen, drohen laut Entwurf in der Regel 1.000 Euro und ein Monat Fahrverbot, der Bußgeldrahmen reicht dann sogar bis 5.000 Euro.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Führerscheinbesitzer unter 21 Jahre soll es wie schon bei Alkohol ein komplettes Cannabis-Verbot geben. Es droht neben dem Punkt in Flensburg in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro. Neben den verkehrsrechtlichen Anpassungen sollen die Regeln für die ab Sommer möglichen Cannabis-Vereine geändert werden. Ab dem 1. Juli darf die Droge in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden.

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