Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 10. Juni 2024, 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337.Ich bin Wohnungseigentümer. Der Eigentümer einer Dachgeschoßwohnung plant nun eine PV-Anlage für seine Wohnung auf dem Dach zu installieren das doch eigentlich allen gehört.
Eine Sonderregelung gilt hier nur für die Dächer von Reihgenhausanlagen, an denen die jeweiligen Eigentümer PV-Anlagen errichten dürfen, wenn sie vorab alle anderen informiert haben und keiner der übrigen Eigentümer innerhalb von zwei Monaten widerspricht. Das Dach über der Dachgeschoßwohnung fällt nicht darunter, der Wohnungseigentümer bräuchte genauso wie jeder andere Eigentümer auch - also auch Sie, wenn Sie eine PV-Anlage am Dach errichten wollen - die Zustimmung aller anderen. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, handelt der Eigentümer der Dachgeschßwohnung nicht rechtens und jeder Eigentümer könnte die Unterlassung und Beseitigung bei Gericht durchsetzen.
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