So oder so hat das Gesundheitsministerium die betroffenen Behörden zu einer Aussprache"über eine klare, einvernehmliche Rechtsauslegung" geladen. Bereits im Voraus hieß es aus dem Ministerium, eine Auflösung bei Verstößen habe zwar grundsätzlich durch die Polizei zu erfolgen, aber nach Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde.
Für die angesprochenen Gesundheitsbehörde der Stadt Wien würde dieser Passus der Rücksprache, der in Paragraf 10 Abs. 13 Z 1 der Covid-19-Maßnahmenverordnung geregelt ist, jedoch"eigentlich keinen Sinn" machen, hieß es aus der Wiener Magistratsdirektion.Darauf habe man bei einem Gespräch mit dem Gesundheitsministerium und der Landespolizeidirektion bereits im Sommer hingewiesen.
Die Magistratsdirektion stellt klar: Wird der Abstand nicht eingehalten oder die MNS-Pflicht verletzt, ergibt sich ein Gesundheitsrisiko, das klar gesetzlich festgelegt und geregelt ist. Diese gesetzliche Regelung gilt für alle, auch für die Polizei und auch ohne Empfehlung der Gesundheitsbehörde. Wenn die Polizei also feststellt, dass die gesetzliche Vorgabe massiv unterlaufen wird, muss sie einschreiten - dazu brauche es keine Gesundheitsbehörde und auch keine Empfehlung.
Am Samstag soll in Wien jedenfalls eine weitere Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen stattfinden. Die Stadt Wien empfiehlt dem Gesundheitsministerium jedenfalls die Zwischenschleife an Konsultation zu bereinigen, sprich Abs. 13 von § 10 der aktuellen Covid-19-Maßnahmen-VO zu streichen,"denn gelindere Mittel, die den gesetzmäßigen Zustand - also Maske oder Abstand - bewirken, sind in einer solchen Situation schlicht nicht vorstellbar."
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