ausgearbeitet, auf der nachvollzogen werden kann, welche Maßnahmen bei der jeweiligen Stufe in Kraft treten.Definition: Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch die Verbreitung von COVID-19.
Ziel: Reduktion der COVID-19-Morbidität , der Häufigkeit von Fällen mit schweren Verlaufsformen von COVID-19 und der Reduktion der COVID-19-Mortalität bei gleichzeitig höchstmöglichem Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen .Definition: Gefahr der Überlastung des Gesundheitsversorgungssystems mit COVID-19-Patienten.
Ziel: Sicherstellung von ausreichenden Versorgungskapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patientinnen/Patienten unter Gewährleistung der Regelversorgung für die restliche Bevölkerung.1. Übertragbarkeit Die Indikatoren „7-Tages-Fallzahl“ , „7-Tages-Inzidenz“ , „Anzahl von neuen Clustern innerhalb einer Kalenderwoche“, „Anzahl der Bezirke mit neuen Clusterfällen innerhalb einer Kalenderwoche“ und „Anzahl der Clusterfall-freien Bezirke innerhalb einer Kalenderwoche“ sollen dazu beitragen, die epidemiologische Entwicklung der SARS-CoV2-Verbreitung einzuschätzen.
Auch werden die neu aufgetretenen Fälle hinsichtlich ihrer klinischen Manifestation der SARS-CoV2-Infektion beurteilt.Hier kommen Indikatoren zum Einsatz, die vorhandene und benötigte Versorgungskapazitäten abbilden. Sie beinhalten die aktuelle Belegung auf Normal- und Intensivstationen sowie die aktuelle Auslastung der vorhandenen Spitalskapazitäten.Die Indikatoren „Tests je 100.
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