Der durch die Landesregierung gewährte Aufschub für den Bau sei angesichts der Corona-Pandemie legitim, die genehmigte Fristverlängerung sei aber zu lange bemessen.
Der Flughafen Wien hat nur bis 2030 Zeit, den geplanten Bau der dritten Piste zu realisieren, das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der durch die Landesregierung Niederösterreich gewährte Aufschub sei angesichts der infolge der Corona-Pandemie für den Flugverkehr entstandenen Unsicherheiten legitim, die genehmigte Fristverlängerung bis 2033 sei aber zu lange bemessen, argumentierte das Gericht. Der Flughafen Wien kritisiert die Entscheidung.
Der Flughafen hatte 2023 einen Aufschub für den Bau der dritten Piste beantragt und eine Fristverlängerung um 9,5 Jahre für die Ausbaustufe 1 erreicht. Eine Umweltorganisation und vier Bürgerinitiativen hatten Beschwerde gegen den Bescheid der niederösterreichischen Landesregierung zur Fristverlängerung eingelegt, weshalb sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Sache beschäftigte.
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