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er Flughafen Wien hat nur bis 2030 Zeit, den geplanten Bau der dritten Piste zu realisieren, das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der durch die Landesregierung Niederösterreich gewährte Aufschub sei angesichts der infolge der Corona-Pandemie für den Flugverkehr entstandenen Unsicherheiten legitim, die genehmigte Fristverlängerung bis 2033 sei aber zu lange bemessen, argumentierte das Gericht.
Der Flughafen hatte 2023 einen Aufschub für den Bau der dritten Piste beantragt und eine Fristverlängerung um 9,5 Jahre für die Ausbaustufe 1 erreicht. Eine Umweltorganisation und vier Bürgerinitiativen hatten Beschwerde gegen den Bescheid der niederösterreichischen Landesregierung zur Fristverlängerung eingelegt, weshalb sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Sache beschäftigte.
Für das BVwG ist die lange Frist von 9,5 Jahren nicht nachvollziehbar, da auch ein von der Behörde selbst eingeholtes Gutachten nur von einem Zeitzuschlag von 6,25 Jahren ausging. „Das BVwG setzte die Frist daher mit 6,5 Jahren neu fest, wobei die Verfahrensdauer des Rechtsmittelverfahrens vor dem BVwG bereits eingerechnet ist“, heißt es in der diese Woche veröffentlichten Entscheidung.
Die Entscheidung habe weitreichende negative Folgen für alle UVP-pflichtigen Projekte und gefährde dabei auch solche Vorhaben, die längst in Betrieb genommen wurden, warnte Kleemann. Die Flughafen Wien AG werde daher in der Frage die Höchstgerichte anrufen, kündigte er an.
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