Ausdehnung der 2G-Regel auf immer mehr Universitätenbeim deutschen Nachbarn bekam ein Student bei einer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg in einem ähnlichen Fall recht. Es würde neben diesem Grundrecht auch jenes aufSich dem Impfdruck zu beugen, halten Höllwarth & Scheer nicht für den richtigen Weg. Es gebe– sie würden auch gerne Studenten, die dagegen vorgehen, vertreten.
Dass die frisch verabschiedete Impfpflicht in der aktuellen Version hält, halten die Mut-Anwälte für unwahrscheinlich. Es gebeSo etwa möglicherweise das Doppelstrafungsverbot. Auch diesei problematisch. Es sei unüblich, dass Bürger quasi für das Ergreifen eines Rechtsmittels bestraft werden können. Jedenfalls sei es bei Einsprüchen
ratsam, das eigene Einkommen sowie notwendige Aufwände und Unterhaltszahlungen anzugeben, weil dies auch die Bemessungsgrundlage einer Strafe verändern kann. Jedenfalls ratsam sei einige Geduld und Ruhe. Wichtig: Wird der Einspruch nur mit einem Grundrechtseingriff begründet, kommt es zu keiner mündlichen Verhandlung.Gesetz könne man zudem erst bekämpfen, wenn es in Kraft ist.erweigerung eines Termins unter einem 2G-Vorwand stelle dies mitunter einen Amtsmissbrauch dar, mache den Bescheid aber allemal erneut bekämpfbar.
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