Wer im Diesel-Skandal bisher leer ausging, kann sich Hoffnungen machenDer BGH hat Hunderttausenden Betroffenen des Abgasskandals den Weg zu Schadenersatz geebnet. Aber seit seinem ersten und wichtigsten Urteil aus dem Mai 2020 galt stets: Ansprüche hat nur, wer vom Autobauer über den Schadstoffausstoß auf sittenwidrige Weise getäuscht wurde. Beim VW-Skandalmotor EA189 war das der Fall.
Der BGH hob Urteile von Gerichten auf, die Schadenersatzklagen abgewiesen hatten, und verwies sie zurück. Die Berufungsgerichte müssten die Haftungsfrage weiter aufklären, erklärte Richterin Eva Menges. Dabei sei es Sache der Autohersteller, das ordnungsgemäße Funktionieren eines Thermofenstern nachzuweisen.Geklagt hatten Autobesitzer gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen.
Mit dem Urteil ändert der BGH seine bisherige Rechtsprechung, wonach es keinen Schadenersatzanspruch gab, weil beim Thermofenster nur von Fahrlässigkeit und nicht von vorsätzlicher Schädigung auszugehen sei. Der übergeordnete Europäische Gerichtshofs in Luxemburg hatte dagegen entschieden, dass der Käufer einen Anspruch auf Entschädigung auch bei Fahrlässigkeit hat. Offen dazu sind noch mehr als 100.000 Verfahren in Deutschland.
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