Sie sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die 3-G-Pflicht im Betrieb zu informieren und diese mittels Stichprobenkontrollen auch umzusetzen. Wie oft und in welcher Form diese Stichproben durchgeführt werden – elektronisch oder mittels Befragung – bleibt den Betrieben überlassen. Die Kontrollen müssen aber effektiv und wirkungsvoll sein. Eine tägliche, systematische Kontrolle ist nicht nötig.
Sie müssen stets einen gültigen 3-G-Nachweis in elektronischer oder Papierform am Arbeitsplatz mitführen und ihn herzeigen, wenn dies der Arbeitgeber verlangt. Liegt ein Kündigungsgrund vor, wenn der Nachweis verweigert wird? Theoretisch ja, aber nicht sofort, sondern in letzter Konsequenz, wenn der Nachweis „beharrlich“ verweigert wird, also keine Nachlässigkeit vorliegt. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter ohne Bezüge nach Hause schicken, bis ein 3-G-Nachweis erbracht wird oder Homeoffice anordnen.
GESETZLOS GROTESK GRENZDEBIL :-)
Diese Verordnung ist so wie unsere Regierung, unbrauchbar.
Niemand nimmt diese Kurztürkisgrüne Verfassungsbrecher Regierung noch ernst!! Mit intelligenten Politikerinnen gäbe es Freiheit und Gesundheit,siehe Schweden Dänemark Norwegen England., Mit dummer Kurztürkisgrüne Verfassungsbrecher Regierung gibt es verlogene Corona Diktatur
Impfungen schädlicher tödlich für Bürgerinnen
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