NÖN.at verwendet Cookies, um dir regionalisierte Inhalte und das beste Online-Erlebnis zu ermöglichen. Daher empfehlen wir dir die Speicherung von Cookies in deinem Browser zuzulassen. Solltest du nicht wissen, wie das funktioniert, werden dir folgende Links helfen:n der Schadenersatzklage des Wiener Burgtheaters gegen den verurteilten Schauspieler Florian Teichtmeister ist laut"Kronen Zeitung" das schriftliche, nicht rechtskräftige Urteil ergangen.
Teichtmeister hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah.
Das Burgtheater hatte seinem gekündigten Ensemblemitglied im Vorfeld zunächst dessen Unschuldsbeteuerungen geglaubt und ihn weiter in Hauptrollen besetzt. Nach Bekanntwerden seines Geständnisses gegenüber den Behörden wurden die Stücke abgesagt bzw. umbesetzt.
Die Schuld am letztlich entstandenen Schaden sprach das Gericht"zwei Drittel zu Lasten der klagenden Partei, ein Drittel zu Lasten der beklagten Partei" zu. Somit ergibt sich der Schadenersatzanspruch in Höhe von 19.231 Euro, wobei das Burgtheater insgesamt 94.493 Euro gefordert hatte. Das Theater müsse Teichtmeister außerdem anteilig Verfahrenskosten in Höhe von 6.053 Euro ersetzen.
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