Nicht immer scheint die GIS-Regelung ganz klar zu sein: Wenn es nach dem Unternehmen geht, sollen all jene die geforderten Rundfunkgebühren zahlen, die einen Fernseher oder ein Radio besitzen. Der 31-jährige Martin F. verfügt aber über keines der Geräte, bekam bisher aber trotzdem inzwischen schon zwei RSb-Briefe von der GIS.
Bis jetzt hat Martin F. aber nichts unternommen."Die GIS will, dass ich eine Strafe bekomme, obwohl in Österreich die Unschuldsvermutung gilt. Das kann doch nicht sein", erklärt er abschließend.Laut Harald Kräuter, Geschäftsführer des Gebühren Info Service, erhalten alle angeschriebenen Haushalte ein Informationsblatt, auf dem die gesetzliche Ausgangslage, die die GIS vorgegeben bekommen hat, erklärt wird.
"Es handelt sich dabei um eine gesetzlich Vorgabe und nicht um eine von der GIS frei gewählte Vorgangsweise", erklärt Kräuter auf-Anfrage. Eine Verwaltungsstrafe muss dann gezahlt werden, wenn kontaktierte Personen ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen, wodurch das Unternehmen verpflichtet ist, das der Bezirksverwaltungsbehörde weiterzugeben.
Wäre ich Polizist, würde ich mir mal ein paar Kennzeichen raussuchen ;)
Von mir bekommt ihr weiterhin nichts. ORF
Ich gebe bei einer Verkehrskontrolle auch nicht an ob ich Alkohol getrunken habe, es gilt die Unschuldsvermutung!
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