) in der Landesverwaltung die Gendersprache mit Doppelpunkt, Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen verboten. An der Frankfurter Goethe-Universität darf aber weiterhin gegendert werden: In einem internen Rundschreiben hat sich der Präsident der Uni, Enrico Schleiff, gegen die Vorschriften ausgesprochen.
Hintergrund sind unter anderem die im schwarz-roten Koalitionsvertrag anvisierten Pläne zur Abschaffung der Gendersprache an öffentlich-rechtlichen Institutionen, zu denen auch die Universitäten zählen: »Wir werden festschreiben, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt«,...
Das Verbot von Gendersprache in der Landesverwaltung geschah durch eine Dienstanweisung Rheins, mit der nach Angaben der Staatskanzlei für alle Stellen der Landesverwaltung einheitlich festgelegt wurde, wie eine geschlechtergerechte und verständliche Sprache aussehe. Auch bei den am Mittwoch gestarteten Abiturprüfungen an den Schulen werden diese Schreibweisen als Fehler gewertet.
»Ein Eingriff der Landesregierung in die Sprache an den Hochschulen wäre eine massive Einschränkung der im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre«, so der Präsident. »Hochschulen sind Orte des Diskurses, des freien Denkens und des wissenschaftlichen Austauschs. Verbote stehen dem diametral gegenüber.
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