Urteil zur Sterbehilfe: Ein Recht auf Sterben

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Urteil zur Sterbehilfe: Ein Recht auf Sterben Sterbehilfe Kommentar

Mit einer gewissen Radikalität haben die Verfassungsrichter entschieden, dass das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben auch ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben bedeutet. Eine folgerichtige Entscheidung.Ja, es war ein richtiger Gedanke, dass alte und kranke Menschen nicht unter Druck gesetzt werden dürfen. Es wäre unerträglich, wenn es zum Normalfall würde, dass depressive und pflegebedürftige Menschen zum Freitod gedrängt werden.

Die Mehrheit im Bundestag hat Gutes gewollt, ist aber übers Ziel hinausgeschossen. Sie hat die geschäftsmäßige Hilfe bei der Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bedroht. Es zeigt sich wieder: Ein Drohen mit Strafe führen nicht immer zum Ziel. Viele, die ihr eigenes Sterben in die Hand nehmen wollten, sind ausgewichen, in die Schweiz gefahren und haben sich dort Hilfe beim Sterben organisiert.

Was nicht heißt, dass dubiose Sterbehilfevereine jetzt die Sache unter sich regeln dürfen. Der Staat kann und muss kontrollieren. Die Verfassungsrichter sagen: Beratung ist zwingend. Und natürlich muss die Gesellschaft all denen, die sich unter Druck gesetzt fühlen könnten, auf vielfältige Weise beistehen. Immerhin ist es ein deutlicher Erfahrungswert: Wer in der letzten Phase seines Lebens gut begleitet wird, der denkt weniger über Selbsttötung nach.

 

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Ein großer ethischer und moralischer Schritt für Deutschland. Bei den vielen Zensurvorhaben für das Internet bekommen wir heute an anderer Stelle ein Stückchen Freiheit zurück. Niemand sollte damit leichtfertig umgehen.

Zwickauer wissen bescheid. ZB 92, Sterbehilfe.

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