52 Verletzte, darunter 18 Kinder – eine Stadt und viele Fragen: Der Tag danach in Volkmarsen

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Recht auf Selbstbestimmung: Verfassungsgericht entscheidet über Sterbehilfe – warum das Urteil uns alle angeht

eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Die Beihilfe zum Suizid bleibt damit zwar grundsätzlich weiter erlaubt - Strafe droht aber nun, wenn sie"geschäftsmäßig" betrieben wird. Dies setzt kein kommerzielles Interesse voraus.

Die klagenden Ärzte sehen ihre Gewissens- und Berufsfreiheit verletzt. Aus ihrer Sicht ist nicht eindeutig genug geregelt, ob im Einzelfall eine ärztlichestraffrei bleibt. Sie bewegten sich durch den Paragrafen 2017 auf"juristisch unsicherem Terrain", sagte der klagende Arzt Dietmar Beck. Die Sterbehilfevereine wehren sich dagegen, dass sie für ihre Mitglieder nicht mehr tätig werden können. Der vom früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch gegründete Verein Sterbehilfe Deutschland bietet seit dem Verbot im Jahr 2015 keine Suizidbegleitungen mehr an.Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle machte zwar in der Verhandlung im April die Grenzen des Verfahrens deutlich.

Doch diese Einschränkung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die acht Verfassungsrichter des Senats ein in jedem Fall wegweisendes Urteil fällen werden. Sie müssen entscheiden, ob der Gesetzgeber mit dem Verbot der"geschäftsmäßigen" Sterbehilfe zu weit gegangen ist, ob es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt, und wie Ärzte mit den Wünschen schwer kranker Menschen umgehen können.

Doch das Urteil wird bis heute ignoriert – auf Weisung von Bundesgesundheitsminiser Jens Spahn. Der wies die Behörde an, alle Anträge von Betroffenen bis auf weiteres abzuweisen. Ob diese Weisung weiterhin Bestand hat, auch darüber müssen die Verfassungsrichter nun entscheiden.

 

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Selbstbestimmung..wenn man in der Demokratie doch nicht selbst bestimmen darf...dann ist das eher scheinheilig...

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