600 AfD-Delegierte wollen sich in zwei Wochen zum Bundesparteitag in Essen treffen. Doch die Messe hatte den Mietvertrag gekündigt. Nun hat das Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen.muss der AfD die Grugahalle für den Bundesparteitag der Partei Ende Juni zur Verfügung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Der Streit um den Bundesparteitag ist ebenfalls noch anhängig am Landgericht Essen. Über die Zivilklage will das Gericht am Montag in mündlicher Verhandlung entscheiden.Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die AfD einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen wie der Grugahalle, die für solche Veranstaltungen gewidmet ist.
Die AfD geht davon aus, dass der Parteitag wie geplant stattfindet. Falls sie vor einem der beiden Gerichte verlieren sollte, werde sie in jedem Fall die nächsthöhere Instanz anrufen, hieß es aus der Partei. Es gebe „keinen Plan B“ für einen anderen Standort.Für die Klagen vor dem Verwaltungsgericht, über die im schriftlichen Verfahren verhandelt wird, könnte im Laufe dieses Freitags eine Entscheidung fallen.
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