Urteil in Karlsruhe: Das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe ist verfassungswidrig - WELT

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🔴 BREAKING: Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe verfassungswidrig

Anzeige Das Bundesverfassungsgericht hat über das gesetzliche Verbot organisierter Sterbehilfe entschieden: Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte Paragraf 217 im Strafgesetzbuch am Mittwoch nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig.

 

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Ist es human Menschen leiden zu lassen, obwohl sie weder heilbar noch schmerzfrei sind? Jeder hat das recht selbst zu entscheiden, wann er nicht mehr leben will... Ist doch nur menschlich oder nicht!?

Bundesverfassungsgericht : macht weit die Tür auf für Atheismus - Euthanasie und Häretiker ! Armselige Kreaturen - möge Gott Eurer armseligen Seelen sich Erbarmen

Wenn Politiker in Berlin denken, dass sie auch noch über das Lebensende Schwerstkranker entscheiden dürfen und dann ist es verfassungswidrig. raulde HeikoKunert EUSchwerbehind1

WELT_EIL Sehr gute Entscheidung!

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