Streit um Ämter im Bundestag: Karlsruhe verhandelt Recht der AfD auf Ausschussvorsitze

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Bei der letzten Wahl von Ausschussvorsitzenden im Bundestag fallen alle AfD-Kandidaten durch. Die Partei fühlt sich ungerecht behandelt und klagt. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob der AfD Vorsitze zustehen.

Bei der letzten Wahl von Ausschussvorsitzenden im Bundestag fallen alle AfD-Kandidaten durch. Die Partei fühlt sich ungerecht behandelt und klagt. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob der AfD Vorsitze zustehen.

Die AfD-Fraktion kämpft am Bundesverfassungsgericht um die Vorsitze in mehreren Bundestagsausschüssen. Das höchste deutsche Gericht will dazu jetzt in Karlsruhe verhandeln. In der für einen Tag angesetzten Verhandlung soll es unter anderem um das Recht der Fraktionen auf Ausschussvorsitze sowie die Zulässigkeit einer Wahl zum Ausschussvorsitz und der Abwahl davon gehen. Ein Urteil wird erst einige Monate nach der Verhandlung erwartet.

Der AfD-Politiker Stephan Brandner kritisierte vorab, die anderen Fraktionen täten vor allem bei Auslandsbesuchen so, als würde in Deutschland die Opposition, also auch die AfD, demokratisch behandelt. "Das ist aber falsch", sagte der Zweite Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion. "Grundsätzlich wird uns nämlich nahezu jede Form der Partizipation zumindest schwer, wenn nicht unmöglich gemacht.

Mitverhandelt wird eine zweite Klage der AfD, in der es um die Abwahl Brandners als Vorsitzender des Rechtsausschusses im November 2019 geht. Er war nach mehreren selbst ausgelösten Eklats abberufen worden - ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags.

Einen uneingeschränkten Anspruch auf einen Platz im Präsidium gebe es nicht. Brandner sagte, im Grundgesetz heiße es, der Bundestag wähle den Präsidenten und seine Stellvertreter. Nach der Geschäftsordnung des Bundestags habe zudem jede Fraktion einen Anspruch auf mindestens einen Vizepräsidenten. Zu den Ausschussvorsitzen sei im Grundgesetz nichts zu finden.

 

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