Schon seit Jahren nutzt die Polizei Software zur Gesichtserkennung, um Tatverdächtige zu identifizieren. Dafür verwenden die Ermittlerinnen und Ermittler INPOL-Z, eine zentrale Datenbank des Bundeskriminalamts . Darin gespeichert sind Fotos von Millionen Menschen, die in Deutschland erkennungsdienstlich erfasst wurden.
Eigentlich sind diese Bilder nur für die Polizeiarbeit bestimmt. BR-Recherchen haben nun gezeigt, dass dasRenner: Exemplarischer Vorgang Die Linken-Abgeordnete Martina Renner sagte in einer Reaktion auf die BR-Recherchen: "Der Vorgang steht exemplarisch für den Umgang der Sicherheitsbehörden mit den Anforderungen des Datenschutzes." Entweder werde der Datenschutzbeauftragte gar nicht erst eingebunden, seine Zuständigkeit bestritten oder die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage geleugnet.
Peglow forderte IT-Anwendungen, die die Polizei in die Lage versetzen, Straftaten zu verhindern und aufzuklären. "Man kann in diesem Zusammenhang nicht genug darauf hinweisen, dass der Datenschutz natürlich beachtet werden muss, aber auch nicht zum Täterschutz werden darf", sagte er.Auf BR-Anfrage hatte sich das BKA auf die Datenschutzgrundverordnung berufen.
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