Schmerzensgeldklage: Erzbistum Köln weist Verantwortung von sich, weil Priester Pflegetochter zu Hause missbrauchte

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Das Erzbistum Köln hat die Klage einer Missbrauchsbetroffenen laut einem Bericht zurückgewiesen. Der Priester hatte seine Pflegetochter zu Hause vergewaltigt. Einen Zusammenhang mit kirchlichen Dienstpflichten gebe es deshalb nicht.

Die ehemalige Pflegetochter eines klerikalen Missbrauchsserientäters hat das Erzbistum Köln auf Schmerzensgeld in Höhe von 830.000 Euro verklagt. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Missbrauchsbetroffene Georg Menne 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum erstritten, weil er in den Siebzigerjahren Hunderte Male von einem Pfarrer vergewaltigt worden war.am Dienstag berichtete, lehnt das Erzbistum eine Amtshaftung ab und verlangt, die Klage zurückzuweisen.

In ihrer Klage-Erwiderung führen die Bistumsanwälte laut »Kölner Stadt-Anzeiger« an, dass das Bonner Jugendamt für eine Kontrolle des Geistlichen zuständig gewesen wäre, weil es dem Priester das Sorgerecht für das Missbrauchsopfer übertragen hatte.

»Wenn zu Hause das Telefon klingelte, egal zu welcher Zeit, dann ging es immer um dienstliche Belange«, zitiert der »Kölner Stadt-Anzeiger« die Klägerin. »Für mich war er immer Priester. Wir waren doch – die Kinder des Kaplans.«

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