Der Fall beschäftige sogar gleich zwei Mal den Bundesgerichtshof. In der aufgrund einer BGH-Entscheidung notwendig gewordenen neuen Hauptverhandlung vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht kam es nun zu einer Verständigung zwischen den Parteien, so dass sich das Gericht im Wesentlichen auf die Strafzumessung beschränken konnte.
Bei seiner Entscheidung für eine Geldbuße in Höhe von 20 Millionen Euro habe das Gericht neben der inzwischen mehr als zwölfjährigen Verfahrensdauer auch berücksichtigt, dass die Dirk Rossmann GmbH nicht die treibende Kraft hinter und im Kartell gewesen sei, sagte die Gerichtssprecherin. Im Vergleich mit anderen kartellbeteiligten Handelsunternehmen komme Rossmann auch nur eine weniger gewichtige Marktbedeutung im deutschen Kaffeeabsatz an die Endverbraucher zu.
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