Grund ist die Beteiligung an einem Kaffeekartell.
Die Dirk Rossmann GmbH habe sich nach Auffassung des 1. Kartellsenats einer vorsätzlichem Kartellordnungswidrigkeit schuldig gemacht, teilte ein Gerichtssprecherin am Montag mit. Das Urteil war bereits am Freitag verkündet worden, ist aber noch nicht rechtskräftig.Der Hintergrund: Das Bundeskartellamt hatte 2015 wegen verbotener vertikaler Preisabsprachen beim Vertrieb von Röstkaffee eine Geldbuße in Höhe von 5,25 Millionen Euro gegen Rossmann verhängt.
Das Unternehmen hatte jedoch gegen die Kartellamtsentscheidung geklagt. Im folgenden Verfahren erhöhte das Oberlandesgerichtdas Bußgeld 2018 auf 30 Millionen Euro, was zu einem jahrelangen juristischen Schlagabtausch führte. Der Fall beschäftige sogar gleich zwei Mal den Bundesgerichtshof. In der aufgrund einer BGH-Entscheidung notwendig gewordenen neuen Hauptverhandlung vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht kam es nun zu einer Verständigung zwischen den Parteien, so dass sich dass Gericht im Wesentlichen auf die Strafzumessung beschränken konnte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, das Bundeskartellamt und Rossmann können gegen die Entscheidung noch Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.„Ist nicht jeder Tesla-Fahrer ein Unterstützer der rechten Sache?“Die hohe Inflation schmälert das Budget vieler Deutscher massiv. Immerhin profitieren einige Verbraucher ab dem kommenden Jahr aber von Rentenerhöhungen, mehr Kindergeld oder der Gaspreisbremse. Das federt die hohen Mehrausgaben zumindest etwas ab.
Alle haben se Dreck am Stecken 🤣
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