Ein Hotel in Costa Rica sollte „nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden“ entfernt liegen – aber es waren in Wirklichkeit 1,3 Kilometer. Für diese falsche Angabe muss ein Reiseveranstalter jetzt blechen.geklagt hatte. Sie bekommt insgesamt 1795 Euro von dem Reiseveranstalter zurück. Das Urteil vom 22. November 2023 ist rechtskräftig und wurde am heutigen Montag veröffentlicht.
Die 1,3 Kilometer zum Strand könnten nur bei einer Gehgeschwindigkeit von etwa 15,6 Kilometern in der Stunde in fünf Minuten zurückgelegt werden. Und das sei „selbst für erfahrene Läufer ein ambitioniertes Tempo“, so das Gericht. „Vor dem Hintergrund, dass der Beklagten bei der Reiseplanung bekannt war, dass die Klägerin mit einem neunjährigenAußerdem kostete die Reise knapp 9000 Euro für zwölf Tage .
Sandstrand Hotel Schadensersatz Reiseveranstalter
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