Die Reise ist schon lang gebucht – die Vorfreude groß und nun das. Der gewählte Reiseveranstalter gerät in Zahlungsschwierigkeiten und es droht eine Insolvenz. Ganz aktuell betrifft das Kunden des drittgrößten Reiseanbieters Deutschlands FTI. Noch nicht begonnene Reisen werden nach Unternehmensangaben voraussichtlich ab Dienstag nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können.
Dann hat der Veranstalter auch für die vereinbarte Rückbeförderung zu sorgen und die Unterkunft. Habe ich den Sicherungsschein in meinen Unterlagen? Paul Degott rät daher, als Erstes nachzuschauen, ob man mit seiner Reisebestätigung, wie regelmäßig einen Sicherungsschein bekommen hat. Dort müsse die jeweilige Reisepreisabsicherung für den Insolvenzfall beschrieben und das Versicherungsunternehmen mit Adresse und Kontaktdaten benannt sein.
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